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Aktuelle Informationen zu den Änderungen bei den Psychotherapierichtlinien

Ab dem 1.4.2017 treten durch eine Reform der Psychotherapie-Richtlinien einige Veränderungen in Kraft, die für die Patienten von Psychotherapeutischen Praxen einige Verbesserungen bringen sollen.

1.      Bessere telefonische Erreichbarkeit: Unsere Mitarbeiterinnen (nicht die Psychotherapeuten selbst) sind jetzt i.d.R. Montags von 10:00 bis 14:00 und Mittwochs von 11:00 bis 13:00 für Sie persönlich am Telefon erreichbar, um Termine abzusprechen und allgemeine Fragen zu beantworten.

2.      Alle, die eine Psychotherapie machen wollen, müssen zukünftig eine sogenannte „Psychotherapeutische Sprechstunde“ durchlaufen. Dies ist eigentlich das, was schon früher als Eingangsgespräch gemacht wurde. Es ist jetzt nur ein Formular, eine verpflichtende Diagnostik und eine formalisierte Empfehlung für das weitere Vorgehen dazu gekommen. Sie erhalten sozusagen anschließend ein „Rezept“ für das weitere Vorgehen. Das kann eine Psychotherapie sein, aber auch andere Maßnahmen können empfohlen werden. Unsere Praxis wird drei Termine ( jeweils 50 min.) pro Woche dafür bereitstellen. Eine vorherige Terminvereinbarung (am einfachsten über unser Anmeldeformular oder auch telefonisch) ist zwingend erforderlich.

3.      Ein mögliches Ergebnis dieser Psychotherapeutischen Sprechstunde ist eine Weiterbehandlung in einer sogenannten Akutbehandlung. Das ist eine fokussierte, problembezogene psychotherapeutische Behandlung für diejenigen, die aufgrund der vorliegenden Umstände nicht lange auf eine Therapie warten könnten bzw. sollten und bei denen der zu erwartende Umfang der Gespräche nicht mehr als 12 Sitzungen umfasst. Sie ist gedacht als Soforthilfe bei akuten psychischen Krisen und Ausnahmezuständen. Falls notwendig, kann aus einer Akutbehandlung auch eine reguläre Therapie gemacht werden, dann werden aber die bereits genommenen Sitzungen auf das maximale Gesamtkontingent angerechnet. Für die Akutbehandlung wird auch ein somatischer Befund Ihres behandelnden Haus- oder Facharztes benötigt, der sogenannte Konsiliarbericht.
Wir werden uns bemühen, Kapazitäten für diese Akutbehandlung bereit zu halten, aber da in den letzten Jahren der Andrang von Patienten bei allen Psychotherapeuten beständig gewachsen ist, können auch wir im unserer Praxis gewiss nicht alle Anfragen dazu umgehend aufnehmen.

4.      Weitere Veränderungen ergeben sich bei der regulären Therapie, z.B. bei der Verhaltenstherapie. Die Kurzzeittherapie wurde in zwei Einheiten zu je 12 Sitzungen unterteilt, dafür wurde die Beantragung von Langzeittherapie vereinfacht. Es ist vorgesehen, im Laufe des Jahres die Vernetzung der Psychotherapeuten mit anderen Behandlungsmöglichkeiten, z.B. durch Klinikeinweisung, oder Soziotherapie zu verbessern. Neu ist auch die Möglichkeit, im Anschluss an eine Langzeittherapie eine Rezidivprophylaxe (Rückfallvorbeugung) mit max 16 Sitzungen durchzuführen.